Text des Dokuments
Steuererklärung 2025 — Checkliste
Unterlagen, Werbungskosten, Fristen — und ob sich die Erklärung lohnt
Steuerpflichtige/r: [NAME]
Steuer-ID: [STEUER-ID]
Fristen
Fall Frist Vorschrift
Pflichtveranlagung, ohne Berater 31. Juli 2026 § 149 Abs. 2 AO
Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein 1. März 2027 (28.02.2027 ist ein Sonntag) § 149 Abs. 3 AO, § 108 Abs. 3 AO
Freiwillige Erklärung 2025 (keine Pflicht) 31. Dezember 2029 — 4 Jahre § 169 Abs. 2 Nr. 2, § 170 Abs. 1 AO
Freiwillige Erklärung 2022 nur noch bis 31. Dezember 2026 § 169 Abs. 2 Nr. 2, § 170 Abs. 1 AO
Achtung Jahresende: Wer 2022 nicht zur Abgabe verpflichtet war, kann die Erklärung für 2022 nur noch bis 31. Dezember 2026 einreichen.
Unterlagen
☐ Lohnsteuerbescheinigung — vom Arbeitgeber, auch in ELSTER abrufbar
☐ Bescheinigungen über Lohnersatz — Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld
☐ Fahrten zur Arbeit — Entfernung in km und Zahl der Bürotage
☐ Homeoffice-Tage — Kalender oder eigene Liste
☐ Arbeitsmittel — Laptop, Schreibtisch, Fachbücher — Rechnungen
☐ Fortbildung und Bewerbungen — Kurse, Fahrten, Porto
☐ Kontoführung, Gewerkschaft, Berufsverband — Beitragsbescheinigungen
☐ Versicherungen und Vorsorge — Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Riester-/Rürup-Bescheinigungen
☐ Spenden — Zuwendungsbestätigungen oder Kontoauszug
☐ Haushaltsnahe Dienste und Handwerker — Rechnungen und Überweisungsbelege
☐ Nebenkostenabrechnung — für die haushaltsnahen Anteile
☐ Kinder — Kita-Rechnungen, Steuer-ID der Kinder
☐ Bankverbindung (IBAN) — für die Erstattung
Werbungskosten 2025
Posten Berechnung Betrag
Entfernungspauschale [KM] km × [TAGE] Tage [BETRAG] €
Homeoffice-Pauschale [TAGE] Tage × 6 €, höchstens 1.260 € [BETRAG] €
Arbeitsmittel Rechnungen [BETRAG] €
Sonstige Werbungskosten Fortbildung, Bewerbungen, Kontoführung [BETRAG] €
Werbungskosten gesamt [BETRAG] €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag § 9a EStG 1.230,00 €
Mehr als der Pauschbetrag [BETRAG] €
Grobe Steuerersparnis: etwa [BETRAG] € bei einem Grenzsteuersatz von [PROZENT] %.
Was gilt 2025 — und was ab 2026
Regel 2025 Quelle
Entfernungspauschale 0,30 € je km bis 20 km, 0,38 € ab dem 21. km; ab 2026 0,38 € ab dem 1. km BMF Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 14; § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Homeoffice 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € § 9a Satz 1 Nr. 1 a EStG
Grobe Schätzung, keine Steuerberatung und kein Steuerbescheid. Der Grenzsteuersatz ist Ihre Annahme; Soli, Kirchensteuer, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind nicht gerechnet. Quellen: gesetze-im-internet.de (EStG, AO), BMF. Pauschbeträge — Bitte zum Jahresanfang prüfen.