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Weihnachtsgeld 2026
Berechnung, Anspruch prüfen, Geltendmachung und Plan für das Geld
Arbeitnehmer/in: [NAME]
Berechnung
Posten Wert
Monatsgehalt brutto [BETRAG] €
Weihnachtsgeld laut Vertrag [PROZENT] %
Volles Weihnachtsgeld [BETRAG] €
Monate beschäftigt [MONATE]
Höchstzulässige Kürzung wegen Krankheit [BETRAG] €
Weihnachtsgeld brutto [BETRAG] €
Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug: Die Lohnsteuer wird im Monat der Auszahlung berechnet (§ 38a Abs. 1 Satz 3 EStG). Den Nettobetrag zeigt Ihre Lohnabrechnung.
Habe ich Anspruch?
☐ Arbeitsvertrag: Steht dort Weihnachtsgeld, 13. Gehalt oder Jahressonderzahlung — mit Betrag oder Prozent?
☐ Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung prüfen: gelten sie für Ihr Arbeitsverhältnis?
☐ Stichtag und Rückzahlungsklausel lesen: Was gilt bei Eintritt oder Austritt im Jahr?
☐ Kürzung wegen Krankheit nur, wenn sie vereinbart ist — und höchstens ¼ Tagesverdienst je Krankheitstag (§ 4a EntgFG).
☐ Ausschlussfrist im Vertrag beachten: Ansprüche oft innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend machen.
Wofür das Weihnachtsgeld?
Topf Anteil Betrag (netto)
Geschenke [%] [BETRAG] €
Festessen und Feiertage [%] [BETRAG] €
Rücklage Januar (Versicherungen, Nebenkosten) [%] [BETRAG] €
Sparen [%] [BETRAG] €
Geltendmachung des Weihnachtsgeldes (Muster)
[IHR NAME]
[IHRE ANSCHRIFT]
[ARBEITGEBER, ANSCHRIFT]
[ORT], [DATUM]
Geltendmachung des Weihnachtsgeldes 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach [ARBEITSVERTRAG VOM … / TARIFVERTRAG …, § …] steht mir für 2026 ein Weihnachtsgeld in Höhe von [BETRAG] € brutto zu. Mit der Abrechnung für [MONAT] habe ich es nicht bzw. nicht vollständig erhalten.
Ich mache diesen Anspruch hiermit geltend und bitte um Zahlung bis zum [DATUM, Z. B. 14 TAGE]. Bitte teilen Sie mir mit, falls Sie die Berechnung anders sehen.
Mit freundlichen Grüßen
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[IHR NAME]
Keine Rechtsberatung. Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht; maßgeblich sind Vertrag, Tarif und Betriebsvereinbarung. Quellen: § 4a EntgFG, § 38a EStG (gesetze-im-internet.de). Kürzungsrechnung mit 260 Arbeitstagen im Jahr (5-Tage-Woche) als Annahme.